Frage an die Parkstadt Süd:
Was passiert mit dem Justizzentrum?
Die Antwort:
Ein neues Justizzentrum soll entstehen.
Ein neues Justizzentrum soll entstehen.
Das bestehende Justizzentrum an der Luxemburgerstraße weist einen erheblichen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf auf und soll mit dem gegenwärtigen Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) mit dem Arbeitstitel „Neubau Justizzentrum Köln in Köln-Sülz“ neu geplant werden. Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wurde im Jahr 2019 mit dem Ziel eingeleitet, den Neubau des Justizzentrums planungsrechtlich zu sichern. Der Einleitungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses erfolgte in der Sitzung am 30. Januar 2020 (Vorlage 3265/2019)
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) fand als Abendveranstaltung am 09.03.2023, ab 20:00 Uhr in der Aula des Hildegard-von-Bingen-Gymnasiums statt. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Teilnehmer*innen umfassend über das Bauvorhaben informiert und deren Ideen, Wünsche und Anregungen gesammelt. Seitens der Verwaltung wurden konkrete Aussagen zum weiteren Vorgehen des Bauvorhabens „Neubau Justizzentrum Köln“ getätigt und die damit zusammenhängenden räumlichen Entwicklungen und Planungen erläutert.
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 1. Juni 2023 die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis genommen, Ebenfalls hat der Stadtentwicklungsausschuss beschlossen, den Geltungsbereich zu vergrößern und gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch mehrere Flächen außerhalb des Bereichs des Vorhaben- und Erschließungsplans einzubeziehen, um eine sachnotwendige Ergänzung des Geltungsbereiches zu gewährleisten (Vorlage 1161/2023).
Weiterführende Informationen zum Bebauungsplanverfahren finden Sie hier.