Erklärung zu Barrierefreiheit
Die Stadtverwaltung Köln ist bemüht, ihre Internetseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.parkstadt-sued.de und Unterseiten.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Internetseite www.parkstadt-sued.de ist mit dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Videos: Sofern Videos Verwendung finden, wird eine vollständige Untertitelung angestrebt und ggf. nachgeführt. Weiterhin soll für alle Videos eine redaktionelle Alternative in Textform zur Verfügung gestellt werden.
- Textlinks: Einige Textlinks sind nur farblich ausgezeichnet und nicht durch Position oder Icon in ihrer Funktion verdeutlicht.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 31.03.2022 erstellt.
Die Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgte im Rahmen einer BITV-Selbstbewertung.
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung für www.parkstadt-sued.de auffallen, oder Sie Fragen über die von der Anwendung der Richtlinie ausgenommenen Inhalte haben, wenden Sie sich gerne an die Redaktion von für www.parkstadt-sued.de.
Stadtplanungamt
Eva Herr
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Postfach 10 35 64
50475 Köln
Telefon 0221 / 221-25723
Telefax 0221 / 221-22450
E-Mail: stadtplanungsamt[at]stadt-koeln.de
Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden dieser E-Mail personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten an das Stadtplanungamt der Stadt Köln übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden.
Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.
Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.
Die Überwachungsstelle ist per E-Mail erreichbar über: ueberwachung-barrierefreie-it@mags.nrw
Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie unter www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der Redaktion des Stadtplanungamt der Stadt Köln nicht erfolgreich war beziehungsweise Sie auf Ihre Mitteilungen oder Anfragen keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten.
Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Die Ombudsstelle ist unter der Telefonnummer 0211 / 8553451 erreichbar oder per E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie unter www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik