Frage an die Parkstadt Süd:

Wie ist der aktuelle Planungsstand?

Die Antwort:

Im Prozess der Planrechtschaffung.

 

Die städtebauliche Rahmenplanung für die Parkstadt Süd wird durch die Integrierte Planung abgebildet, die 2019 vom Stadtentwicklungsausschuss als Grundlage für die weitere Entwicklung beschlossen wurde (Vorlage 1250/2018).

Die Flächennutzungsplanänderung „Parkstadt Süd in Köln – Rodenkirchen / Bayenthal /Zollstock“ ist erfolgt (Feststellungsbeschluss Vorlage 2855/2021). Der Flächennutzungsplan stellt die Art der Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet in Grundzügen dar. Er dient also der städtebaulichen Zielplanung der Stadt, indem er sowohl die bereits vorhandenen als auch die längerfristig beabsichtigten Nutzungen von Grundstücken darstellt.
Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, ist aber in seinen Aussagen und Festsetzungen viel detailreicher. Beide Pläne müssen übereinstimmen.

Zur Planrechtschaffung findet zurzeit die Erstellung der Bebauungspläne statt. Der Bebauungsplan setzt für einen räumlich genau begrenzten Teilbereich der Parkstadt Süd rechtsverbindlich fest, wie die einzelnen Grundstücke genutzt und bebaut werden dürfen. Die zukünftigen Bauvorhaben der Parkstadt Süd müssen im Einklang mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes stehen. Auch für den Inneren Grüngürtel werden Bebauungspläne erstellt, obwohl in dem Bereich keine Gebäude vorgesehen sind, hier regeln die Bebauungspläne z.B. die Nutzung als Spielfläche oder Freifläche.

Der Bebauungsplan besteht aus einer Planunterlage, auf der durch Zeichnung und Text festgesetzt wird, welche Nutzung zulässig ist. Dazu gehören insbesondere die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise, die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen, die Verkehrsflächen, Grünflächen und mehr. Aus dem Bebauungsplan können Sie beispielweise ablesen, welche Nutzungsart, welche Geschossigkeit und welche Bebauungsdichte für die einzelnen Grundstücke festgesetzt ist.

Im Rahmen der Erstellung der Bebauungspläne ist 2015 ein Aufstellungsbeschluss für das gesamte Plangebiet gefasst worden (Vorlage 2722/2015). Aktuell erfolgt die Planrechtschaffung in Form von drei Teilbebauungsplänen, diese sind: Innerer Grüngürtel, Quartiersentwicklung, Jean-Löring-Sportpark.
Für den Teilbereich des Jean-Löring-Sportparks ist 2020 der Aufstellungsbeschluss für den Teilbebauungsplan Arbeitstitel: „Parkstadt Süd – Sportpark Süd in Köln – Zollstock“ (Vorlage 2167/2020) gefasst worden. Die weitere Ausarbeitung des Teilbebauungsplans Jean-Löring Sportpark ist mit Vorliegen der Wettbewerbsergebnisse vorgesehen.

Vom Mai bis Juni 2024 wurde die Frühzeitige Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange (TÖB Beteiligung entspr. §4.1 BauGB) für alle Teilbebauungspläne durchgeführt.
Der Aufstellungsbeschlüsse für den Teilbebauungsplane Innerer Grüngürtel ist im Stadtentwicklungsausschuss am 07.11.2024 erfolgt (Vorlage 2399/2024). Der Aufstellungsbeschluss für den Teilbebauungsplan Quartiersentwicklung ist im Stadtentwicklungsausschuss am 06.02.2025 erfolgt (Vorlage 4001/2024). Die Vorlage wurde geändert beschlossen, Ein gemeinsamer Änderungsantrag (Antrag AN/0129/2025) der Fraktionen der Bezirksvertretung Rodenkirchen wurde eingebracht.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung entspr. § 3.1 für die beiden Teilbebauungspläne Innerer Grüngürtel und Quartiersentwicklung ist am 06.03.2025 erfolgt. Bürgerinnen und Bürger konnten sich umfassend zu den aktuellen Planungen äußern und ihre Anmerkungen direkt in das Bebauungsplanverfahren einbringen.

Der Vorgabenbeschluss für den Bebauungsplan Quartiersentwicklung ist in der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 30.06.2025 und Stadtentwicklungsausschuss am 26.06.2025 (Entscheidung) erfolgt (Vorlage 1326/2025).

Der Vorgabenbeschluss für den Bebauungsplan Innerer Grüngürte wurde im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün am 12.06.2025, in der Bezirksvertretung Innenstadt am 26.06.2025, und in der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 30.06.2025 behandelt (Vorlage 1433/2025). In der BV Innenstadt wurde seitens B90/Die Grünen der Änderungsantrag AN/1066/2025 eingebracht. Eine Stellungnahme der Verwaltung zum Änderungsanschlag wurde formuliert, abgestimmt und eingestellt. Die Entscheidung zum Vorgabenbeschluss V1433/2025 ist nun (da in 2025 kein StEA mehr stattfinden wird) via Dringlichkeitsantrag für die Ratssitzung am 04.09.2025 vorgesehen.

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