Frage an die Parkstadt Süd:

Was versteht man unter Erbbaurecht? Warum werden die Grundstücke der Parkstadt Süd so vergeben?

Die Antwort:

Das Erbbaurecht ist ein besonderes Grundstücksrecht, bei dem das Eigentum am Grund und Boden von dem Eigentum am darauf errichteten Gebäude getrennt wird. Der Erbpächter erhält dabei das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten und zu nutzen, ohne das Grundstück selbst zu kaufen. Stattdessen zahlt er dem Grundstückseigentümer, den sogenannten Erbbaurechtsgeber, einen jährlichen Erbbauzins. Das Erbbaurecht ist im Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG) geregelt und gilt als "grundstücksgleiches Recht", das bedeutet es hat fast die gleichen Eigenschaften wie Grundeigentum, nur zeitlich befristet.

Die Vergabe der Grundstücke im Erbbaurecht hat mehrere strategische Gründe. Hierzu zählen unter anderem:

  1. Bezahlbaren Wohnraum schaffen
    Die Stadt Köln will bei der Vergabe von Grundstücken für den Wohnungsbau künftig dem Erbbaurecht den eindeutigen Vorrang vor dem Verkauf einräumen. Dies ermöglicht es, die Baukosten zu senken und bezahlbare Mieten zu gewährleisten.
     
  2. Langfristige Steuerung der Stadtentwicklung
    Die im Erbbaurecht vergebenen Flächen bleiben im Vermögen der Stadt, auch wenn sie ihrem Zugriff für lange Zeit entzogen sind. Dadurch behält die Stadt auch in Zukunft Einfluss auf die Nutzung ihrer Grundstücke.
     
  3. Förderung des sozialen Wohnungsbaus
    Für Vorhaben, die mindestens 30% geförderten und 20% preisgedämpften Wohnungsbau realisieren, gilt für 60 Jahre ein reduzierter Erbbauzinssatz von 1,5% p.a. des nutzungsorientierten Verkehrswerts. Wer diese Auflagen nicht erfüllt, muss einen Erbbauzins von 4 Prozent des Grundstückswertes pro Jahr zahlen. Dieser Anreiz sorgt für eine Förderung des sozialen Wohnungsbaus.
     
  4. Dauerhafte Einnahmequelle
    Durch die jährlichen Erbbauzinsen generiert die Stadt kontinuierliche Einnahmen über die gesamte Laufzeit, anstatt nur einmalig beim Verkauf.
     
  5. Kontrollierte Vergabe durch Konzeptausschreibungen
    Die Vergabe des Erbbaurechtes soll grundsätzlich durch sogenannte "Konzeptausschreibungen" und nur ausnahmsweise eine Direktvergabe erfolgen, wodurch die Stadt die beste Lösung für ihre städtebaulichen Ziele auswählen kann. Weitere Informationen zum Thema „Konzeptvergabe und Erbbaurecht“ erhalten finden Sie hier im Thementalk zur Parkstadt Süd vom 17. Juli 2025.
Projekt Wohnen